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Inklusion im niedersächsischen Sport

Im Jahr 2009 ist die US-Behindertenrechtskonvention (US-BRK) in Deutschland als "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" inkraftgetreten, die bereits im Jahr 2006 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die darin festgeschriebenen Ziele und Verpflichtungen u.a. auch für den Freizeit- und Sportbereich, stellten einen der ersten Impulse dar, sich des Themas Inklusion anzunehmen und erhöhten gleichzeitig die Selbstverpflichtung, Inklusion wirkunsvoll zu realisieren. Es war der Beginn einer Erarbeitung und (Weiter-) Entwicklung von Aktionen und Maßnahmen zur Inklusion im niedersächsischen Sport.

 

Aktionsplan "Inklusion im niedersächsischen Sport"

Die Präsidien vom LandesSportBund Niedersachsen (LSB) und vom Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) haben mit Beschluss in ihren jeweiligen Sitzungen im Juni 2013 einen gemeinsamen Aktionsplan „Inklusion im niedersächsischen Sport“ verabschiedet, welcher sowohl die Position beider Verbände zur Inklusion festlegt, als auch entsprechende Ziele und Maßnahmen bis zum Jahr 2015 beschreibt.

Der Aktionsplan ist zum einen auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 zurückzuführen sowie auf die Satzungen beider Sportorganisationen und Aussagen im LSB-Leitbild. Das wichtigste Ziel des Aktionsplanes ist es, die gesamte niedersächsische Sportorganisation für die Inklusionsthematik zu sensibilisieren, ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen und damit zur Öffnung der Sportorganisationen, ihrer Gremien und Sportangebote für Menschen mit Behinderung beizutragen.

Am 11. Juni  2015 haben Vertreterinnen und Vertreter des LSB und des BSN in einer gemeinsamen Zielkonferenz die bisherige Umsetzung der Inklusion im niedersächsischen Sport evaluiert und die weiteren strategischen Ziele und Maßnahmen bis 2018 festgelegt. Der entsprechende Maßnahmenplan 2015-2018 wurde durch den Vorstand des LSB bestätigt und in der Präsidiumssitzung des BSN vom 2. September 2015 verabschiedet. Gemeinsam wurden von LSB und BSN die Maßnahmen sukzessive umgesetzt, um Inklusion im niedersächsischen Sport nachhaltig zu fördern.

Der Niedersächsische Weg

Mit der Vereinbarung "Der Niedersächsische Weg" setzten LSB und BSN ihre erfolgreiche und kooperative Zusammenarbeit im Themenfeld Inklusion im niedersächsischen Sport fort, um weiter gemeinsam daran zu arbeiten, die aktive, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an sportlichen Betätigungen auf allen Ebenen zu fördern. In der Vereinbarung wird dazu ein Grundverständnis von Inklusion durch Sport und von Inklusion als Querschnittsaufgabe formuliert, sowie Anregungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sport gegeben.

Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport

Im Jahr 2020 wurde der Inklusionsprozess im niedersächsischen Sport mit weiteren Landesfachverbänden fortgeschrieben, den der LSB und der BSN im Jahr 2013 eingeleitet hatten. Gemeinsam mit dem Gehörlosen-Sportverband Niedersachsen (GSN) sowie Special Olympics Niedersachsen (SO Nds) wurde der „Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport“ erarbeitet. Das LSB-Präsidium hat diesen auf seiner März-Sitzung 2020 bestätigt. Der 45. Landessporttag hat den Masterplan am 21. November 2020 beschlossen. Die Sportverbände und der LSB verstehen sich dabei als Akteure und Impulsgeber. Sie sind der Überzeugung, dass die Sportorganisation ihre Verantwortung für Inklusion nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt. Und das setzt strukturelles gemeinsames Handeln voraus.